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Ersatzfahrzeug bei Unfall

Solange Ihr Fahrzeug unfallbedingt repariert wird, haben Sie bei einem Haftpflichtschaden grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs. Die dafür entstehenden Mietwagenkosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung übernommen. Sogar im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie Anrecht darauf ein Unfallersatzfahrzeug zu mieten, solange Sie kein Ersatzfahrzeug gefunden haben (für gewöhnlich wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen).

Ersatzfahrzeug bei Unfall

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