Unfallinstandsetzung

Werkstattservice

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung für Ihr Kfz

Hauptuntersuchung nach §29 StVO

Haupt- und Abgasuntersuchung

Wir sind anerkannte AU-Werkstatt und führen die Untersuchung an Ihrem Fahrzeug selbst durch!

Regelmäßige Schulungen mit abschließender Prüfung gewährleisten immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein. Außerdem müssen die AU Geräte einer gesetzlich turnusmäßig vorgeschriebenen Eichung unterzogen und auch halbjährlich gewartet werden. Hauptuntersuchungen führen Prüfingenieure von TÜV und Dekra wöchentlich zwei Mal in unseren Räumen durch. „ Reparatur und Prüfung in einem Haus zum vereinbarten Termin.“ Auf Wunsch führen wir auch einen „Vorab-HU-Check“ zum Festpreis durch. Kleinere Mängel können sofort behoben oder größere Schäden mit dem Kunden besprochen und in einem Angebot erläutert werden.

…oder Sie möchten Ihren Wagen einmal von unten sehen?

Termine

Jeden Dienstag, Mittwoch und Freitag im wöchentlichen Wechsel*

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin!

*Änderungen vorbehalten, Urlaubstermine...

Unser Tipp

Seit dem 1. Januar 2010 ist die bisherige, eigenständige Abgasuntersuchung (AU) vollständiger Bestandteil der HU in Form einer Teilprüfung auf Umweltverträglichkeit. Die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen entfällt ab diesem Zeitpunkt ersatzlos. So ist zum Beispiel ein Auto in der Regel alle zwei Jahre für die Hauptuntersuchung fällig. Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Vereinbaren Sie deshalb rechtzeitig einen HU-Termin bei uns!

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